204.4.P. Geistige Behinderung
Eine Frau, Mitte 30, wohnt in einem Wohnheim für geistig und körperlich schwerst-behinderte Erwachsene. Die Mutter wünscht sich für ihre Tochter eine Serie Reflexzonentherapie am Fuß, weil sie erwartet, dass sich ihr Befinden , Entspannung und Lebensqualität verbessern lassen.
Vorgeschichte: Die Diagnose lautet: Cerebrales Anfallsleiden, schwere Imbezillität, geistige Behinderung, Tetraspastik.
Behandelte Zonen: Darm, Lymphe, Lemniskate, sehr viele unterschiedliche Ausgleichsgriffe. Die Behandlungen erfolgten immer in der Wohngruppe, in ihrem Zimmer (gewohnte Umgebung) in ihrem Bett. Eine Mitarbeiterin, die auch ihre Bezugsperson ist, war bei den ersten 3 Behandlungen mit anwesend und unterstützte die Therapeutin, indem sie die Patientin beruhigend umarmte. Diese war anfangs sehr neugierig und saß aufrecht in ihrem Bett, um beobachten zu können, was da an ihren Füßen geschah.
Reaktionen: Erstaunlicherweise ließ sie sich zunehmend besser auf die Behandlung ein. Hochsensibel reagierte sie auf die Behandlung, wurde dabei immer etwas unruhig, sodass meist lange Phasen mit Ausgleichsgriffen nötig waren. Sie taten der jungen Frau sichtlich gut. Nach der Behandlung ruhte sie in der Hängematte, was sie auch sichtlich genoss.
Anzahl der Behandlungen: 6x, 1x pro Woche
Ergebnis: Nach den Behandlungen (spätnachmittags) wirkte die Patientin allgemein ruhiger und schlief dann auch nachts ruhiger und unauffälliger. Während der Serie hatte sie keine schlimmen Anfälle.
Persönliche Bemerkung: Ich hatte als Therapeutin den Eindruck, dass sie sich zunehmend besser auf die Behandlungen einlassen konnte (auch ein gewisser Lerneffekt), und dass sie ihr viel Entspannung brachten. Patienten mit einer solchen Diagnose reagieren hochsensibel auf die RZF. Sie sollten möglichst wöchentlich über die Füße behandelt werden.